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Anita Köllner Immobilien
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Maximiliansplatz 12a
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Tel:  089 - 2323 1558
Fax: 089 - 2323 1563
koellner@3a-makler.net

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Mittwoch, 22. Februar 2012
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Jeder 3A-Franchise- und 3A-Lizenznehmer ist ein rechtlich eigenständiges Unternehmen.

  AGB und Impressum  
 

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Gewerbeerlaubnis, § 34c: durch Gemeinde Schäftlarn
USt.-ID Nr.: DE 167394385
Verantwortlich im Sinne von § 6 TDG, § 6 MDStV, des Pressegesetzes:
Anita Köllner

Gerichtsstand: München

Haftungsausschluss:

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Anita Köllner Immobilien haftet weder für direkte noch indirekte Schäden, die durch die Nutzung der Informationen oder Daten entstehen, die auf dieser Webseite zu finden sind. Rechte und Pflichten zwischen Anita Köllner Immobilien und dem einzelnen Nutzer der Webseite oder Dritten besteht nicht. Die Inhalte sind urheberrechtlich geschützt. Die Inhalte dürfen weder ganz noch teilweise ohne vorherige schriftliche Genehmigung des Urhebers vervielfältigt und / oder veröffentlicht oder in einem Informationssystem gespeichert werden.

Distanzierung von allen Links auf unserer Homepage: Mit dem Urteil vom 12. Mai 1998 (312 0 85/98 "Haftung für Links") hat das Landesgericht Hamburg entschieden, dass man durch die Anbringung und Verwendung von Links (Verknüpfungen und Bannern) zu anderen Internetseiten deren Inhalte ggf. befürwortet und mitzuverantworten hat.
Dies kann laut der Entscheidung des Landgerichtes Hamburg nur dadurch verhindert werden, dass man sich ausdrücklich von diesem Inhalt distanziert.
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Geschäftsbedingungen der Bürogemeinschaft:

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Mitglied im 3A Makler-Netzwerk Blumenauer

Einleitung: Anita Köllner Immobilien betreibt als Serviceunternehmen eine Bürogemeinschaft für selbständige Immobilienmakler und ist als Franchisenehmer von 3A ein rechtlich eigenständiges Unternehmen. Das 3A Makler Netzwerk Blumenauer ist selbst kein Maklerunternehmen, sondern Franchise- und Lizenzgeber. Die selbständigen Maklerinnen und Makler der Bürogemeinschaft werden, soweit nicht individuell etwas anderes vereinbart wurde, auf Basis folgender Geschäftsbedingungen tätig:

1. Unsere Tätigkeit bezieht sich auf den Nachweis oder die Vermittlung von Vertragsgelegenheiten gemäß § 652, § 653, § 654 BGB. Jegliches Anfordern unserer (auch mündlichen) Angebote bedeutet Auftragserteilung (Maklerauftrag). Das Verwenden unserer Angebote oder Inanspruchnahme oder Duldung unserer Dienstleistung bedeutet Akzeptieren nachfolgender Bedingungen:

2. Unsere Nachweise sowie weitergegebenen Informationen sind nur für den Empfänger bestimmt und vertraulich zu behandeln. Weitergabe an Dritte ist nur mit unserer schriftlichen Zustimmung gestattet, Empfänger und Anschritt sind mitzuteilen. Die volle Maklerprovision wird geschuldet, wenn unser Nachweis oder Informationen an Dritte weitergeleitet wurden und diese einen Vertrag schließen. Unterlassung kann Schadenersatzansprüche nach sich ziehen. Provisionspflicht besteht ebenso, wenn ein Vertrag nicht allein, sondern mit anderen geschlossen wird.

3. Bereits bekannte Angebote (Vertragsgelegenheiten) müssen zurückgewiesen werden. Die nachgewiesene Vertragsgelegenheit gilt als unbekannt, sofern uns der Empfänger die Vorkenntnis nicht unverzüglich mitteilt. Quelle und Datum sind mitzuteilen.

4. Provisionspflicht gemäß Ortsüblichkeit besteht auch bei Ersatz- und Folgegeschäften. Ein Ersatzgeschäft liegt beispielsweise vor, wenn ein Kunde vom Vermieter/Verkäufer andere Vertragsgelegenheiten erfährt, oder über die nachgewiesene Vertrags-gelegenheit mit dem Nachfolger des Vermieters/Verkäufers einen Vertrag schließt, oder anstatt zu kaufen mietet, oder kauft, anstatt zu mieten. Ein Folgegeschäft liegt vor, wenn in nicht allzu ferner Zeit eine Erweiterung oder Veränderung des geschlossenen Vertrages eintritt, z. B. erst nur gemietet wurde und infolge ein Kauvertrag geschlossen wird. Provisionspflicht besteht auch bei Erwerb durch Zwangsversteigerung, bei Erwerb von Anteilen an Besitzgesellschaften sowie bei wirtschaftlicher Gleichwertigkeit.

5. Unser Maklerhonorar ist verdient und fällig mit Abschluss über die nachgewiesene oder vermittelte Vertragsangelegenheit (Abschluss des Hauptvertrages). Diese kann sein: Miet-, Pacht- Leasing-, Kauf-, Options-, Erbbaurecht-, Renten-, Werklieferungs-, Gesellschafts- und Beteiligungs-Vertrag, Zuschlag bei Versteigerung oder gleichwertiges. Es kommt allein auf den Abschluss in folge unserer Tätigkeit an. Wird eine Nachweis ohne unser weiteres Zutun verwendet, ist uns unmittelbar nach Abschluss des Vertrages das Abschlussdatum und die vereinbarten Vertragskonditionen mitzuteilen.

6. Haftungsausschluss: Unsere Angaben basieren auf erteilten Informationen Dritter. Wir haften nicht für die Richtigkeit und Vollständigkeit der von uns weitergegebenen Angaben. Unsere Angebote sind freibleibend. Zwischenabschluss, Verkauf und Vermietung, Auslassungen und Irrtum bleiben vorbehalten.

7. Wir sind berechtigt auch für die andere Seite tätig zu werden.

8. Jegliche Nebenabreden bedürfen der Schriftform. Erfüllungsort und Gerichtsstand, auch für Mahnsachen ist, soweit gesetzlich zulässig, München.

 
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